FÜHRERSCHEINKLASSEN

Fahrschule easy2drive Steffen Denker

einfach sicher fahren

Klasse B (PKW-Mindestalter 18)

Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, seit 19.01.2013. Mitführen von Anhängern: Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 18/17
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse B (Automatik)

Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, seit 19.01.2013. Mitführen von Anhängern: Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 18/17
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Führerschein mit 17

Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Fahrerlaubnis zum "Begleiteten Fahren ab 17 ". Du darfst nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Diese Auflage entfällt mit dem 18. Geburtstag. Dann bekommst Du den EU - Kartenführerschein. Um als Begleiter zugelassen und eingetragen zu werden, muss man mind. 30 Jahre alt und mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein. Außerdem darf man nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben.

Klasse B 96

Die Klasse B96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B. Seit 19.01.2013, Klasse B mit Schlüsselzahl 96. Es dürfen Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG gefahren werden. Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 18/17
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: keine Prüfung

Klasse BE (PKW plus Anhänger - Mindestalter 18)

Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der Anhängerschein ist besonders für alle von Interesse, die aus beruflichen oder privaten Gründen einen schweren Anhänger ziehen. Eine Ausbildung für die Klasse B und BE im Rahmen eines gemeinsamen Führerscheinantrages ist möglich. Seit 19.01.2013, Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 18/17
  • Vorbesitz: B
  • Eingeschlossene Klassen: -
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische Prüfung

Mofa (Mindestalter 15)

Seit 19.01.2013, Mofa, einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

  • Biometrisches Passbild
  • Mindestalter: 15
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: -
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung

Klasse AM (Roller - Mindestalter 16)

Hier besteht zwar eine Beschränkung auf 50 bzw. 45 km/h, aber dennoch bist Du als Jugendlicher mobil. Ideal für alle Fahrten innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Seit 19.01.2013, ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h

  • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
  • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

  • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum

c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

  • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

  • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
  • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: -
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse A1 (Leichtkraftrad - Mindestalter 16)

Den "kleinen" Motorradführerschein machen viele mit 16 Jahren - mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht 18jährigen auf 80 km/h beschränkt. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an. Seit 19.01.2013, LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³.

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse A2 (Motorrad - Mindestalter 18)

Die Motorradklasse A gibt es für die 18 bis 24jährigen zuerst nur "beschränkt". Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf (nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung). Seit 19.01.2013, Krafträder bis 35 kW. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: A1, AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse A (Motorrad - Mindestalter 24)

Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist. Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen. Für Personen unter 25 Jahren ist die Fahrerlaubnis in den ersten beiden Jahren nach dem Erwerb beschränkt auf Krafträder. Personen ab 25 Jahren erwerben die Klasse A ohne diese Einschränkung. Seit 19.01.2013: KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter:
  • a) 24 bzw. 20. bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
  • b) 21
  • Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung